Auslands-Krankenversicherung

Reise-Krankenversicherung

Ist eine Reise-Krankenversicherung wirklich notwendig?

Für eine Reise ins Ausland würden wir für gesetzlich Versicherte immer eine Reise-Krankenversicherung empfehlen. 

Innerhalb der Europäischen Union sowie Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungs-abkommen geschlossen hat, zahlt deine gesetzliche Krankenversicherung einen Teil der Arzt- und Krankenhausrechnungen. 

Der Erstattungsbetrag richtet sich allerdings danach, was der Bürger des Urlaubslandes von seiner Krankenkasse erhalten würde. Die abgedeckte Versorgung ist den Ländern aber sehr unterschiedlich. Mit einer Reise-Krankenversicherung bist du auf der sicheren Seite.

Für deine Reise in ein Land außerhalb der Europäischen Union und mit dem Deutschland kein Sozialversicherungsabkommen geschlossen hat, erstattet deine Krankenkasse keine medizinischen Kosten, auch nicht, wenn sie nötig sind. Du müsstest Arzt-, Krankenhaus- und Medizinkosten sowie Hilfsmittel aus eigener Tasche tragen.

Deine Asienreise ist nicht durch deine Krankenkasse abgesichert, so dass du auf jeden Fall eine spezielle Reise-Krankenversicherung benötigst.

Inhaltsverzeichnis

Was leistest eine Reise-Krankenversicherung?

Du solltest am besten, egal in welches Ausland du reist, eine Reise-Krankenversicherung abschließen. Natürlich kannst du dich vor deiner Reise bei deiner Krankenkasse informieren, ob und wenn, in welcher Höhe sie Kosten in deinem Reisezielland übernimmt. 

Da du Lust auf Asien hast und eine Fernreise planst, lässt sich einfach sagen, für gesetzlich Versicherte ist es mehr oder weniger eine ungeschriebene Pflicht.

Eine Reise-Krankenversicherung leistet in der Regel für…

  • Ärztliche Leistungen im Allgemeinen
  • Ambulante und stationäre Behandlungen
  • Notwendige Operationen und Röntgendiagnostik
  • Zahnbehandlung jeglicher Art, aber keinen unnötigen Zahnersatz. Wäre Zahnersatz medizinisch notwendig hast du Eigenanteile zu tragen
  • Verpflegung beim Krankenhausaufenthalt
  • Bestattung im Ausland oder Überführung im Todesfall – meistens bis zu 10.000 €
  • Transport nach Hause oder in Notfällen in ein deutsches Krankenhaus


Je nach Krankenversicherung fallen
Eigenanteile an und gibt es für bestimmte Leistungen, wie zum Beispiel Transport in die Heimat, unterschiedliche Höchstgrenzen.

Eine Reisekrankenversicherung ist somit für gesetzlich Versicherte unabdingbar. Für wenige Euro erhältst du einen guten Schutz und das sichere Gefühl, im Fall der Fälle ohne finanzielle Belastung gut versorgt zu sein. 

Brauchen privat Versicherte auch eine Reise-Krankenversicherung?

Die private Krankenversicherung gilt in der Regel weltweit. Es kann somit sein, dass du als privat krankenversicherte Person keine zusätzliche Krankenversicherung für deine Reise ins Ausland benötigst. 

Sei vorsichtig! Erkundige dich vorher, welche Leistungen deine private Krankenversicherung im Ausland – für dich speziell in Asien – bietet. 

Der Versicherungsschutz könnte zeitlich begrenzt sein, auch sind nicht alle Leistungen und Fälle gleich gut abgedeckt. Der Rücktransport ins Heimatland, ist eventuell nicht oder vielleicht nur mit einer sehr geringen Summe abgedeckt.

Ein Blick in die Versicherungspolice oder ein Anruf bei der Krankenversicherung, um die Leistungen zu überprüfen, kann sich lohnen. Bist du dir nicht sicher, ob die Leistungen ausreichend sind, steht es dir frei eine Reise-Krankenversicherung abzuschließen.

Unser Tipp für deine passende Versicherung

Ein Tipp für dich

Bevor du ins Ausland reist, informiere dich bei deiner Reiseversicherung nach Rufnummern für eine Schadensmeldung aus deinem Reiseland und stecke eine Kopie der Versicherungspolice – sofern du keine Versichertenkarte für deine Reisekrankenversicherung hast – ein.

So hast du im Fall der Fälle alle notwendigen Daten parat, dies kann dir sowohl bei ambulanter als auch stationäre Behandlung vor Ort eine große Hilfe sein. Kostenerstattungen kannst du auf diese Weise gleich vor Ort einleiten und im stationären Behandlungsfall, kann deine Versicherung eventuell – hängt immer vom Land und Krankenhaus ab – mit dem Krankenhaus gleich eine Kostenübernahme aushandeln.

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